Blasmusikkreisverband Ravensburg e.V.

Corona

aktuelle Vorschriften Stand 04.05.2022

44. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg zum Coronavirus Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, seit Samstag, den 03.04.2022 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weg. Das heißt, es entfallen sämtliche Auflagen für Proben, Auftritte und Veranstaltungen. Es gibt auch keine Beschränkungen mehr […]

aktuelle Vorschriften Stand 21.03.2022

43. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg zum Coronavirus Rudolf Hämmerle Kreisverbandsvorsitzender Blasmusikkreisverband Ravensburg Charlottenstraße 28 88212 Ravensburg 0751-2021969 musik@rudolfhaemmerle.de

aktuelle Vorschriften Stand 22.02.2022

42. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg zum Coronavirus Ravensburg, 22. Februar 2022 Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, ab morgen gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte mit der 3G Regel, Geimpft, Genesen oder Getestet, abhalten. Veranstaltungen und Proben in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen

aktuelle Vorschriften Stand 15.12.2021

40. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg zum Coronavirus Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, es gilt immer noch in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte nur mit der 2G+ Regel, Geimpft oder Genesen und Getestet, abhalten. Dies gilt auch für Auftritte im Freien. Ausnahmen von der

aktuelle Vorschriften Stand 24.11.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, seit heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte nur mit der 2G+ Regel, Geimpft oder Genesen und Getestet, abhalten. Dies gilt auch für an der Veranstaltung mitwirkende Personen sowie für den Probenbetrieb. Veranstaltungen und Proben Es dürfen

aktuelle Vorschriften Stand 17.11.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, seit heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte nur mit der 2G Regel, Geimpft oder Genesen, abhalten. Veranstaltungen und Proben Es dürfen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen. Dies gilt in geschlossenen Räumen und im Freien. Auch bei 2G

aktuelle Vorschriften Stand 03.11.2021

37. Stellungnahme Corona vom 03. November 2021 Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, seit heute gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte mit der 2G Regel (nur Geimpft oder Genesen) oder mit einer 3G Regel (+Test) abhalten. Bei 3G Veranstaltungen – In geschlossenen Räumen ist

aktuelle Vorschriften Stand 20.09.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder, sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen, seit vergangenen Donnerstag gilt eine neue Corona-Verordnung, Deshalb gilt aktuell für Proben und Auftritte, auch bei Hauptversammlungen: – Hygienekonzept – Dokumentationspflicht, gerne in den Proben mit Sitzplan zur besseren Nachverfolgung. – Maskenpflicht in Räumen für Musiker und Musikerinnen bis an den Platz. – Empfehlung

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