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HIER SPIELT DIE MUSIK

Blasmusikkreisverband
Ravensburg e.V.

Ehrungen und Auszeichnungen

Grundlage für die Ehrungen bilden die Ehrungsordnung des BVBW sowie die Ehrungsordnung des BDMV.

Ehrungsanträge finden sie in dem ComMusic Verwaltungsprogramm sowie bei Blasmusik-Verband-Baden-Württemberg

Zuständig für die Ehrungsbeantragung ist bei uns im Kreisverband unsere Geschäftsführerin Claudia Müller.

Bitte schicken Sie alle Ehrungsanträge an die Geschäftsstelle. 

Um eine reibungslose Beantragung zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass der Ehrungsantrag spätestens 8 Wochen vor der Ehrung gestellt wird.

Sie als Verein bestimmen, wann die Ehrungen durchgeführt werden sollen – sei es bei einem Konzert, bei einem Kameradschaftsabend oder bei einer Hauptversammlung.

Der Blasmusikkreisverband legt fest, wer die Ehrungen durchführt. 

Bitte berücksichtigen sie, dass jeder von uns nur einen Ehrungstermin pro Abend wahrnimmt und die Termine daher entsprechend verteilt werden. 

Doppeltermine werden nur im absoluten Ausnahmefall, zum Beispiel bei kurzfristigen Krankheitsfällen durchgeführt.

Bitte planen Sie die Ehrungen zeitlich in ihre Veranstaltung ein. Wenn 25 verdiente Musikerinnen und Musiker am Konzert geehrt werden sollen, sollte das musikalische Programm entsprechend gekürzt werden, da ansonsten der zeitliche Rahmen der Veranstaltung gesprengt wird. 

Ein Konzertabend sollte – bei einem Beginn um 20.00 Uhr – einschließlich Zugaben um ca. 22.30 Uhr beendet sein.

Planen Sie den Zeitabstand zwischen den Ehrungsterminen richtig. 1 Jahr ist zu kurz! 5 Jahre sind evt. zu lang. 

Bei Fragen steht Ihnen unsere Geschäftsführerin Fr. Claudia Müller sehr gerne zur Verfügung!

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    Mit der PRO MUSICA-Plakette werden Musikvereinigungen von Musikliebhabern ausgezeichnet, die mindestens einhundert Jahre bestehen und sich in dieser Zeit besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens erworben haben. Beide Auszeichnungen werden als Ehrung des Bundespräsidenten verliehen.

    Alle Informationen zur PRO-MUSICA-Plakette sind zu finden beim Bundesmusikverband.

    Die Conradin-Kreutzer-Tafel wurde 1998 in Baden-Württemberg eingeführt. Sie ist als eine besondere Ehrengabe des Landes für Vereinigungen der Amateurmusik, welche in ununterbrochener Weise über 150 Jahre hinweg in bedeutsamer Weise kulturell tätig waren. Die Verleihung erfolgt jährlich durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der Landesregierung im Rahmen des Landes-Musik-Festivals. Bislang konnten über 700 Vereine mit dieser Auszeichnung geehrt werden.

    Alle Informationen zur Conradin-Kreutzer-Tafel sind zu finden beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

    Versicherung und Zuschüsse

    Welchen Versicherungsschutz braucht ein Musikverein?

    Der wichtigste Versicherungsschutz für den Verein ist sicherlich der Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz. Als Jahresvertrag der Haftpflicht- und Unfall- Rahmenvertrag und für Veranstaltungen der Rahmenvertrag für Veranstalter- Haftpflicht- und Unfallversicherung

    Bei Vereinen, in denen Fahrten mit Privatfahrzeugen der Mitglieder durchgeführt werden, empfiehlt sich sicherlich auch der Versicherungsschutz des Dienstreisekasko- Rahmenvertrages.

    Um das Vereinsvermögen, das schließlich zum wesentlichen aus den Musikinstrumenten besteht, zu schützen besteht die Möglichkeit eine Musikinstrumenten-Versicherung abzuschließen.

    Für den Fall, dass der Verein einen Rechtsstreit führen muss, kann eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen werden.

    Weitere Informationen zu Versicherungen finden Sie beim Blasmusik-Verband-Baden-Württemberg.

    Alle Informationen über die Künstlersozialversicherung  finden sie beim Blasmusik-Verband-Baden-Württemberg.

    Zuschüsse des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg

    Wie an den Regionalversammlungen 2014 mitgeteilt, werden aus Kostengründen ab 2014 keine Sonderzuschüsse des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg für die Teilnahme an Wertungsspielen bezahlt.

    Die Landeszuschüsse können weiterhin beantragt werden.

    Zuschüsse des Landesverbandes

    Die derzeit gültigen Zuschuss-Anträge finden Sie beim Blasmusik-Landesverband-Baden-Württemberg

    Zuschüsse bei Veranstaltungen in Kooperation mit den Schulen.

    Bei Veranstaltungen der Musikvereine gemeinsam mit den Schulen können unter gewissen Voraussetzungen entsprechende Mittel vorher beantragt werden. Wir haben in unserem Kreisverband das Glück, den landesweiten Ansprechpartner für Schule und Verein in unserer Vorstandschaft zu haben. Horst Dölle, unser Bezirksdirigent „Schussen“, wurde 1999 durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport in diese Funktion erhoben.

    Bitte wenden Sie sich bei der Planung solcher Veranstaltungen an Horst Dölle.

    Zuschüsse für Jugendveranstaltungen durch den Kreisjugendring

    Bei entsprechenden Voraussetzungen können für Jugendveranstaltungen Zuschüsse 
    aus Mitteln des Kreisjugendringes beantragt werden, zum Beispiel für Hüttenaufenthalte. 
    Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder wegen der Beantragung direkt an den Kreisjugendring

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      WIE ERREICHEN SIE UNS

      KONTAKT

      Wenn Sie noch Fragen haben, dann wenden Sie sich an die Vorstandschaft des Blasmusikkreisverband oder an die Bläserjugend.