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aktuelle Vorschriften Stand 04.05.2022

44. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes
Ravensburg zum Coronavirus

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

seit Samstag, den 03.04.2022 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung.
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weg.
Das heißt, es entfallen sämtliche Auflagen für Proben, Auftritte und Veranstaltungen.
Es gibt auch keine Beschränkungen mehr für Musikschulen und Musikunterricht bzw. für Musikalische Früherziehung in den Vereinen.
Weiterhin gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen oder den positiv auf das Coronavirus getestete Personen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene,
das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske in geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften zwar nicht mehr
verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird.

Im Namen der gesamten Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg

Rudolf Hämmerle
Kreisverbandsvorsitzender
Blasmusikkreisverband Ravensburg
Charlottenstraße 28
88212 Ravensburg
0751-2021969
<mailto:musik@rudolfhaemmerle.de> musik@rudolfhaemmerle.de