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aktuelle Vorschriften Stand 24.11.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,
seit heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen
oder Konzerte nur mit der 2G+ Regel, Geimpft oder Genesen und Getestet, abhalten.
Dies gilt auch für an der Veranstaltung mitwirkende Personen sowie für den Probenbetrieb.
Veranstaltungen und Proben
Es dürfen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen. Dies gilt in geschlossenen Räumen und im Freien. Weiterhin ist ein negativer Testnachweis vor der Probe oder des Konzerts vorzulegen oder es wird ein Test unter Aufsicht durchgeführt. Dies gilt für alle Teilnehmer
Die dem Testnachweis zugrundeliegende Testung darf im Fall eines Antigen-Tests nicht älter sein als 24 Stunden. Bei einem PCR-Test darf sie max. 48 Stunden zurückliegen. Die Antigentests können auch vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Pool-Tests sind nicht gültig.
Ausnahmen von der 2G-Beschränkung
– Schüler, bis einschließlich 17 Jahre, hier reichen die Testungen in der Schule. Gilt nicht für Studenten.
– Personen bis einschließlich 17 Jahre, welche nicht mehr zur Schule gehen, mit negativem Antigen-Test.
– Schwangere und Stillende, negativer Antigen-Test erforderlich. Gilt noch bis 10. Dezember 2021.
Weiterhin gilt für Proben und Auftritte oder Veranstaltungen und Hauptversammlungen:
Hygienekonzept, Dokumentationspflicht, Überprüfung der Impfnachweise.
– Keinen Mindestabstand zwischen Musikern und Musikerinnen, Empfehlung ist aber 2 Meter.
– Keinen Mindestabstand für die Besucher, aber Empfehlung von 1,5 Meter.
– Die Kapazität im Zuschauerraum (< 5.000) kann bis zur vollen Auslastung ausgeschöpft werden. - Maskenpflicht in Räumen für Musiker und Musikerinnen bis an den Platz. - Maskenpflicht in Räumen für Besucher, auch am Platz. - Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen in den Rathäusern und den Ordnungsämtern ab. Besondere Infos: Musikunterricht/musikalische Früherziehung. - In geschlossenen Räumen und im Freien gilt 2G. Kinder / Schüler sind in der Alarmstufe weiterhin von den 2G Regelung ausgenommen - Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, nicht beim musizieren mit Blasinstrumenten. - Mindestabstand vom 2m während des Musizierens mit Blasinstrumenten - Für Lehrkräfte, Dozenten ist ein antigentest-Schnelltest unter Aufsicht ausreichend Gremien-/ Vereinssitzungen und Hauptversammlungen - Dies wäre theoretisch ohne Zugangskontrolle und ohne 2G möglich. Eine Maskenpflicht besteht für Besucher. Ein Verein ist eine juristische Person, deshalb hier die Sonderregelung. Wie empfehlen aber bei nichtverschiebbaren Sitzungen die Regelungen für Veranstaltungen anzuwenden. Gesundheitsschutz geht vor! - Die Pandemiebedingte Aussetzung der Jahreshauptversammlungen wurde zwischenzeitlich wieder bis zum 31.08.2022 verlängert. Die Vorstandsmitglieder eines Vereines bleiben auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung der Nachfolger im Amt. Kirchliche Auftritte Das Musizieren ist unter Einhaltung von 2G möglich. Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach der Größe der Empore bzw. des Aufführungsplatzes. Zwischen den Musikern sind 1,5 m Abstand in alle Richtungen wird empfohlen. Der Abstand zum Ensembleleiter muss 2 Meter Abstand betragen. Der Abstand zu den Gottesdienstbesuchern muss wenigstens 4 Meter betragen. Der Einsatz eines C0²-Messgeräts ist verpflichtend. Bei Chorproben muss spätestens nach 30 Minuten eine Pause mit gründlicher Lüftung erfolgen. Die Probendauer ist auf 80 Minuten begrenzt. Kreisverbandsvorsitzender Blasmusikkreisverband Ravensburg Rudolf Hämmerle Charlottenstraße 28 88212 Ravensburg 0751-2021969 <mailto:musik@rudolfhaemmerle.de> musik@rudolfhaemmerle.de