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aktuelle Vorschriften Stand 15.12.2021

40. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg zum Coronavirus

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

es gilt immer noch in Baden-Württemberg die Alarmstufe II. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen
oder Konzerte nur mit der 2G+ Regel, Geimpft oder Genesen und Getestet, abhalten.
Dies gilt auch für Auftritte im Freien.

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung
– Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung/Booster erhalten haben.
– Genesene/geimpfte Personen, deren Impfung oder Infektion nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
– Personen bis einschließlich 17 Jahre, welche nicht mehr zur Schule gehen, mit negativem Antigen-Test.
– Schüler, bis einschließlich 17 Jahre, hier reichen die Testungen in der Schule.

Ausnahme in den Weihnachtsferien.
Schülerinnen und Schüler haben während der Weihnachtsferien keine regelmäßigen Tests und können
deshalb nicht mehr automatisch als getestet gelten. Für Schülerinnen und Schüler, bis einschließlich 17 Jahre,
ist in der unterrichtsfreien Zeit daher der Zutritt nur unter Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet.
Dies gilt auch in Fällen von 2G+.

Masken
– Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Weihnachtsspielen, Kurrende oder Schnurranten ist unter Einhaltung der 2G+ Regel, mit den beschriebenen Ausnahmen, möglich.
– Bitte gehen Sie nicht in die Häuser.
– Vermeiden Sie längere Kontakte und halten Sie Abstand.
– Bleiben Sie vorsichtig, besonders im Umgang mit Alkohol. Die Regeln müssen eingehalten werden.

Wir wollen musikalische Freude verbreiten, keinen Virus und keine Mutante!
Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen in den Rathäusern und den Ordnungsämtern ab, ob das Weihnachtsblasen auf öffentlichen Plätzen stattfinden kann.

Besondere Infos:

Gremien-/ Vereinssitzungen und Hauptversammlungen
– Dies wäre theoretisch ohne Zugangskontrolle und ohne 2G möglich. Eine Maskenpflicht besteht
für Besucher. Ein Verein ist eine juristische Person, deshalb hier die Sonderregelung.
Wie empfehlen aber bei nichtverschiebbaren Sitzungen die Regelungen für Veranstaltungen
anzuwenden. Gesundheitsschutz geht vor!
– Die Pandemiebedingte Aussetzung der Jahreshauptversammlungen wurde zwischenzeitlich
wieder bis zum 31.08.2022 verlängert. Die Vorstandsmitglieder eines Vereines bleiben auch nach
Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung der Nachfolger im Amt.

Kirchliche Auftritte
Das Musizieren ist unter Einhaltung von 2G+, mit den oben beschriebenen Ausnahmen, möglich.
Die Anzahl der Teilnehmenden sollen auf 4-8 Teilnehmer, je nach Platz, begrenzt werden.
Zwischen den Musikern ist 2 m Abstand in alle Richtungen einzuhalten.
Der Abstand zum Ensembleleiter muss 2 Meter Abstand betragen.
Der Abstand zu den Gottesdienstbesuchern muss wenigstens 4 Meter betragen.
Der Einsatz eines C0²-Messgeräts ist verpflichtend.
Bei Chorproben muss spätestens nach 30 Minuten eine Pause mit gründlicher Lüftung erfolgen.
Die Probendauer ist auf 45 Minuten begrenzt.

Kreisverbandsvorsitzender
Blasmusikkreisverband Ravensburg
Rudolf Hämmerle
Charlottenstraße 28
88212 Ravensburg
0751-2021969
<mailto:musik@rudolfhaemmerle.de> musik@rudolfhaemmerle.de