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aktuelle Vorschriften Stand 20.09.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

seit vergangenen Donnerstag gilt eine neue Corona-Verordnung,

Deshalb gilt aktuell für Proben und Auftritte, auch bei Hauptversammlungen:
– Hygienekonzept
– Dokumentationspflicht, gerne in den Proben mit Sitzplan zur besseren Nachverfolgung.
– Maskenpflicht in Räumen für Musiker und Musikerinnen bis an den Platz.
– Empfehlung zum Abstand zwischen den Musikern und Musikerinnen ist immer noch bei 2 Meter.
– Maskenpflicht in Räumen für Besucher, auch am Platz.
– Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Neu sind die 3 Stufen: Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe. Diese können täglich, nicht an den Wochenenden, auf der Website „Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg“ eingesehen werden.
Lagebericht COVID-19 Baden-Württemberg – Landesgesundheitsamt Stuttgart (gesundheitsamt-bw.de) <www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsl etter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19>

Es werden die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung betrachtet.
Im Moment gilt die Basisstufe.

Basisstufe: 3G in geschlossenen Räumen, im Freien 3G ab 5.000 Besucher oder wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bitte Maskenvorgaben beachten.

Warnstufe: 3G in geschlossenen Räumen dabei ist nur ein PCR Test zulässig, im Freien 3G mit
Antigentest zulässig.

Alarmstufe: 2G, also nur Geimpfte und Genesene dürfen teilnehmen.
Ausnahmen: Kinder und Schüler bis einschließlich 17 Jahren, Testung in den Schulen
oder ein Antigentest.

Ich möchte noch besonders auf die Dokumentationspflicht aufmerksam machen.
Machen Sie wenn möglich, in den Proben einen Sitzplan, vor allem dann, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können. So könnte im Ernstfall einer Coronaerkrankung eines Teilnehmers das Gesundheitsamt besser und gründlicher recherchieren. Es geht hier vor allem um die mögliche Anordnung einer Quarantäne.

Wie immer gilt:
Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen vor Ort in den Rathäusern und den
Ordnungsämtern ab.

Lassen Sie uns gemeinsam diese Pandemie überstehen und bleiben Sie gesund.

Im Namen der gesamten Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg

Rudolf Hämmerle