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aktuelle Vorschriften Stand 03.11.2021

37. Stellungnahme Corona vom 03. November 2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

seit heute gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen oder Konzerte mit der 2G Regel (nur Geimpft oder Genesen) oder mit einer 3G Regel (+Test) abhalten.

Bei 3G Veranstaltungen
– In geschlossenen Räumen ist zwingend ein PCR-Test erforderlich.
– Im Freien ist ein Antigen-Test ausreichend.

Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung
– Schüler, auch über 18 Jahre alt, hier reichen die Testungen in der Schule.
– Personen bis einschließlich 17 Jahre, welche nicht mehr zur Schule gehen, mit negativem Antigen-Test.
– Schwangere und Stillende, negativer Antigen-Test erforderlich

Deshalb gilt nun für Proben und Auftritte oder Veranstaltungen und Hauptversammlungen:
– Hygienekonzept
– Dokumentationspflicht, gerne mit Sitzplan zur besseren Nachverfolgung.

– Keinen Mindestabstand zwischen Musikern und Musikerinnen, Empfehlung ist aber 2 Meter.
– Keinen Mindestabstand für die Besucher, aber Empfehlung von 1,5 Meter.
– Die Kapazität im Zuschauerraum kann bis zur vollen Auslastung ausgeschöpft werden.

– Maskenpflicht in Räumen für Musiker und Musikerinnen bis an den Platz.
– Maskenpflicht in Räumen für Besucher, auch am Platz.
– Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Musiker, Musikerinnen und Dirigenten können nicht als Angestellte gewertet werden. Es ist keine Kombination der 2G oder 3G Regel im gleichen Raum möglich. Falls es da eine Änderung gibt, werden wir umgehend informieren.

Wie immer gilt:
Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen vor Ort in den Rathäusern und den
Ordnungsämtern ab.

Im Namen der gesamten Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg