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aktuelle Vorschriften Stand 22.02.2022

42. Stellungnahme des Blasmusikkreisverbandes
Ravensburg zum Coronavirus
Ravensburg, 22. Februar 2022

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

ab morgen gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen
oder Konzerte mit der 3G Regel, Geimpft, Genesen oder Getestet, abhalten.

Veranstaltungen und Proben
in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt
nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

Ein tagesaktueller Antigentest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test höchstens
48 Stunden. Der Antigentest kann unter Aufsicht vom Veranstalter abgenommen werden
oder es wird ein gültiges Zertifikat eines erfolgten Tests vorgelegt.
Sonderregelungen:
– Schüler, bis einschließlich 17 Jahre alt, hier reichen die Testungen in der Schule.
Dies gilt nicht in den Ferien.
– Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Weiterhin gilt für Proben und Auftritte oder Veranstaltungen und Hauptversammlungen:
– Erstellen eines Hygienekonzepts.
– Die Durchführung ist nur mit kontrolliertem Zugang für Besucherinnen und Besucher zulässig.

– Keinen Mindestabstand zwischen Musikern und Musikerinnen, Empfehlung ist 1,5 Meter.
– Keinen Mindestabstand für die Besucher, aber Empfehlung von 1,5 Meter.
– Die Kapazität im Raum (Konzert oder Probe) kann bis zu 60% Auslastung ausgeschöpft werden.

– Maskenpflicht (FFP2) in Räumen für Musiker und Musikerinnen, gilt auch für
Dirigenten und Schlagzeuger, bis an den Platz. Bitte auf ausreichende Lüftung achten.
– Maskenpflicht (FFP2) in Räumen für Besucher, auch am Platz.
– Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten
werden kann.

Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen vor Ort in den Rathäusern und den
Ordnungsämtern ab.
Im Namen der gesamten Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg