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aktuelle Vorschriften Stand 17.11.2021

Sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vorstandsmitglieder,
sehr geehrte Vereinsverantwortliche, Dirigenten/innen und Musiker/innen,

seit heute gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Sie können ihre Proben, Veranstaltungen
oder Konzerte nur mit der 2G Regel, Geimpft oder Genesen, abhalten.

Veranstaltungen und Proben
Es dürfen ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen. Dies gilt in geschlossenen Räumen und im Freien. Auch bei 2G ist die Gefahr der Ansteckung und Impfdurchbrüche nicht gänzlich eingedämmt.
Deshalb empfehlen wir einen Antigentest vor der Probe oder des Konzerts.

Ausnahmen von der 2G-Beschränkung
– Schüler, auch über 18 Jahre alt, hier reichen die Testungen in der Schule. Gilt nicht für Studenten.
– Personen bis einschließlich 17 Jahre, welche nicht mehr zur Schule gehen, mit negativem Antigen-Test.
– Schwangere und Stillende, negativer Antigen-Test erforderlich

Weiterhin gilt für Proben und Auftritte oder Veranstaltungen und Hauptversammlungen:
– Hygienekonzept
– Dokumentationspflicht, gerne mit Sitzplan zur besseren Nachverfolgung.
– Veranstalter sind zur Überprüfung der Nachweise durch Vorlage des Impfpasses oder
des QR Codes in der App verpflichtet.
– Keinen Mindestabstand zwischen Musikern und Musikerinnen, Empfehlung ist aber 2 Meter.
– Keinen Mindestabstand für die Besucher, aber Empfehlung von 1,5 Meter.
– Die Kapazität im Zuschauerraum kann bis zur vollen Auslastung ausgeschöpft werden.

– Maskenpflicht in Räumen für Musiker und Musikerinnen bis an den Platz.
– Maskenpflicht in Räumen für Besucher, auch am Platz.
– Maskenpflicht im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Wie immer gilt:
Sprechen Sie sich mit den Verantwortlichen vor Ort in den Rathäusern und den
Ordnungsämtern ab.

Im Namen der gesamten Vorstandschaft des Blasmusikkreisverbandes Ravensburg